| H.O.G.A |
Human Rights Observer Graz & Austria Reporting Austrian (Family) Law Disorder Blowing the whistle upon injustice and misuse of court authority |
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FALL Mag.jur. Josef Maitz _____________________________________________________________________________ HOG-Mitarbeiter Mag.jur. Josef Maitz verhaftet trotz Freispruch im ersten Prozess wg angeblicher "Gefährlicher Drohung"
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Sorgerechtsfälle: Justiz fördert Konflikte Der aktuelle Fall von Entziehung eines Fünfjährigen in Graz ist kein Einzelfall. Um solche Erlebnisse für Eltern und Kinder künftig zu verhindern, fordern Vätervertreter die grundsätzliche Einführung der gemeinsamen Obsorge beider Elternteile. Wenn sich Eltern scheiden lassen, muss eine gemeinsame Obsorge derzeit vor Gericht genehmigt werden. Seit Jahren wird darüber diskutiert, diese gemeinsame Obsorge beider Elternteilen nach Scheidungen zum Regelfall zu machen, also ohne den Gang vor den Richter. Durch den aktuellen Fall der Kindesentziehung nach Dänemark - mehr dazu in Kindesentziehung - Vater will sich stellen ist die Diskussion wieder aufgeflammt. Rechtsstreit fördert Konflikte Für den Väterberater des Vereins "Im Namen des Vaters", Josef Maitz, sei das größte Problem in Österreich, dass der Prozess in seinem derzeitigen Ablauf vor Gericht absolut ungeignet sei: "Weil meine Erfahrung ist die, dass der rechtliche Streit um Obsorge eine eigene konfliktverschärfende Kampfwiese geworden ist, das heißt, wenn die gemeinsame Obsorge grundsätzlich juristisch nicht zur Debatte steht, dann wird dieses Feld der Konflikteskalation elimiert." Gemeinsame Obsorge ohne Justiz gefordert Maitz fordert, dass die gemeinsame Obsorge in Österreich eingeführt wird - wie in vielen anderen Ländern Europas, auch in Dänemark ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall. Kindesentziehung sei für ihn kein Geschlechtsphänomen - also ob Frau oder Mann -sondern ein juristisches Problem. Auch Rechtsanwälte seien bei Obsorgefällen fehl am Platz, so Maitz: "Ich glaube, dass man mittlerweile Rechtsanwälte aus Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren per Gesetz ausschließen sollte, weil die nur einseitig Öl ins Feuer gießen." Lösungsansätze frühzeitig angehen Mit der derzeitigen Rechtslage im Hintergrund müssten Eltern zunächst alle therapeutischen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor der Richter einschreitet, so Maitz. Durchaus auch mit Druckmitteln gegen die Eltern. Der Väterberater schlägt hier eine verpflichtende Schlichtungsberatung vor, deren Ergebnis dann einem Richter vorgelegt werden könnte. "Lösungen gibt es immer. Man muss nur früh genug ansetzen", so Maitz. In Österreich gibt es laut Maitz derzeit über 10.000 Fälle von Familienstreitigkeiten - zehn Prozent davon würden sich um das hochexplosive Thema Sorgerechtsvereinbarung drehen. Interview Kleine Zeitung Graz TV: Mag. jur. Josef Maitz spricht zum Fall Oliver Kommentar v. Rechtsprofessorin in PRESSE Wien: Bezirksgericht Graz-Ost, Richterin Silvia Krainz & Co., beugt Internationales Recht - und wird von Dänischer Justiz zurechtgewiesen, welche Oliver & seinen Vater Thomas nicht nach Graz, Österreich, ausliefert. _____________________________________________________________________________ Mag. Josef Maitz, Verein „INEV – Im Namen elterlicher Verantwortung“ Sitzung des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung
Oddyssee endet mit einem Happy End [DER GRAZER, 21.04.2013] Bianca Schmid und ihre Familie können wieder aufatmen. Eine schlimme Odyssee der 14-Jährigen ist zu Ende: Sie darf beim Vater bleiben. Mit Unterstützung des "Grazer" und des Obmanns des Verein INEV, Josef Maitz, ist es gelungen, die Jugendwohlfahrt der BH Graz-Umgebung zum Umdenken zu bringen, damit sie tatsächlich zum Wohl des Kindes handelt.
_____________________________________________________________________________ Zwei Jahre Streit, jetzt siegte Kind [DER GRAZER, 03.02.2013] Zeitschrift Der Grazer zitiert Mag. jur. Josef Maitz, den Berater von S. Mögle-Stadel und Kooperationspartner der Zeitschrift PAPA-YA, der bei der Lösung des nachfolgenden Falls (auch gegen Behördenwiderstand) maßgeblich beteiligt war.
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